Der Fakultätsrat ist zuständig für alle Angelegenheiten unserer Fakultät. Näheres regeln die Grundordnung unserer Universität sowie die Geschäftsordnung des Fakultätsrates. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Fakultät zusammen.

Die Termine für die Sitzungen des Fakultätrats finden Sie im Veranstaltungskalender der Fakultät.

Zu den Aufgaben des Fakultätsrats gehören unter anderem:

  • der Erlass der Studien- und Prüfungsordnungen,
  • der Erlass der Promotions- und der Habilitationsordnung,
  • Vorschläge für die Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen,
  • die Koordinierung von Forschungsvorhaben,
  • die Sicherung des Lehrangebots und die Planung des Studienangebots und

die Stellungnahme zur Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel.

Dem Fakultätsrat gehören die gewählten Vertreter der Mitgliedergruppen nach § 50 Abs. 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes sowie der oder die Gleichstellungsbeauftragte stimmberechtigt an.
Bei Beschlüssen über die Promotions- und Habilitationsordnung, über Promotions- und Habilitationsverfahren sowie über Berufungsvorschläge dürfen Hochschullehrende der Fakultät, die nicht dem Fakultätsrat angehören, stimmberechtigt mitwirken.

Zusammensetzung des Fakultätsrates

Die aktuelle Zusammensetzung des Fakultätrates von Oktober 2019 bis September 2021:

  • Prof. Dr. Angelika Berlejung
  • Prof. Dr. Jens Herzer
  • Prof. Dr. Armin Kohnle
  • Prof. Dr. Roderich Barth
  • Prof. Dr. Alexander Deeg
  • Jun.Prof. Dr. Yemima Hadad
  • Prof. Dr. Frank Lütze
  • Matthias Rabe
  • Dr. Kerstin Menzel
  • Schwarz, Michelle
  • Pohl, Eva-Dorothea
  • Laura Gonnermann
  • Prof. Dr. Gert Pickel

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