Hier finden Sie eine Übersicht aller Prüfungstermine im Wintersemester 2024/25.
Alle Prüfungen im Wintersemester 2024/25 finden an der Theologischen Fakultät als Präsenzprüfungen statt.
Abmeldungen vom Modul und/oder Prüfung sind noch bis einschl. 11.01.2025 möglich.
Bitte setzen Sie sich ggf. mit dem Prüfungsamt in Verbindung:
pruefungsamt(at)theologie.uni-leipzig.de
Im Fall von Prüfungsunfähigkeit (Krankheit) ist eine Krankmeldung oder entsprechende Bescheinigung unverzüglich, jedoch spätestens am dritten Werktag, im Prüfungsamt vorzulegen/einzureichen.
Ein unentschuldigtes Fernbleiben bzw. Nichtteilnahme an einer Prüfung wird mit n.b.(= nicht bestanden / 5,0) gewertet.
Prüfungen im Wintersemester 2024/25
Für folgende Prüfungen ist eine aktive Prüfungsanmeldung (per E-Mail) erforderlich
Modulnummer | Modulabschlussprüfung (mündl. Prüfung) | Modullaufzeit |
01-DKE-0999 | Bibelkunde Altes Testament | 4 Semester (insgesamt zwei Prüfungen; AT und NT) |
Bibelkunde Neues Testament | ||
01-DKE-4010 | Philosophicum | 2 Semester |
01-DKE-5120 | Aufbaumodul RW/RS/Interkulturelle Theologie | 2 Semester |
Begründung:
Die o.g. Module haben eine mehrsemestrige Laufzeit. Mit einer Prüfungsanmeldung signalisieren Sie somit dem Prüfungsamt, im welchen Semester der Modullaufzeit Sie tatsächlich die mündliche Prüfung antreten möchten. Sie sichern sich mit Ihrer Anmeldung einen Prüfungstermin der mündl. Modulabschlussprüfung. Die Modulabschlussleistung ist stets spätestens im letzten Semester der Modullaufzeit zu erbringen.
Anmeldung: Bitte senden Sie eine E-Mail an pruefungsamt(at)theologie.uni-leipzig.de
Bitte verwenden Sie für die Kommunikation mit dem Prüfungsamt stets Ihre studentische E-Mail-Adresse und geben an:
- die Prüfung bzw. die Nummer der Prüfung
- Ihren Namen
- Ihre Matrikelnummer
und (falls zutreffend) das Spezialthema der Prüfung an (01-DKE-4010 und 01-DKE-5120).
Jede Prüfungsanmeldung wird seitens des Prüfungsamtes in Form einer Antwortmail (in der Regel arbeitstäglich innerhalb von 48 Stunden) bestätigt.
Der Anmeldezeitraum für alle mündlichen Prüfungen der D/KE- Studiengänge startet am 01.12.2024 und endet am 11.01.2025.
Die Deadline der spätesten Modul- und somit auch der Prüfungsabmeldung ist im WiSe 2024/25 der 11.01.2025*.
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Für Modulabschlussprüfungen der Lehramtsstudiengänge der Evangelischen Religion und des Bachelorstudienganges Judentum gilt:
Die Modulanmeldung stellt gleichzeitig eine Prüfungsanmeldung dar!
Die Deadline der spätesten Modul- und somit auch der Prüfungsabmeldung ist im WiSe 2024/25 der 11.01.2025*.
* Der Abmeldezeitraum (Abmeldefrist) ist semesterspezifisch zentral durch die UL geregelt.
Informationen des Prüfungsamtes zum Thema
Prüfungsunfähigkeit / Krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt
Liebe Studierende,
sofern Ihnen aufgrund von Krankheit die Teilnahme an einer Modulprüfung nicht möglich ist, legen Sie bitte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) unverzüglich, jedoch spätestens am dritten Werktag, im Prüfungsamt vor. Für eine krankheitsbedingte Prüfungsabmeldung ist die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) zwingend erforderlich/unabdingbar.
- Im Wintersemester 2024/25 ist weiterhin die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) als Scan per E-Mail an pruefungsamt(at)theologie.uni-leipzig.de ausreichend.
Eine private Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die nach telemedizinischer Begutachtung ausgestellt wurde, wird nicht akzeptiert.
- Informationen zur elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU):
Bitte reichen Sie die "Ausfertigung für den Arbeitgeber" im Prüfungsamt ein. Sollte Ihnen diese aufgrund der Umstellung auf das elektronische Meldeverfahren an die Krankenkassen nicht mehr ausgestellt werden, lassen Sie sich bitte in der Arztpraxis die "Ausfertigung für Versicherte" ausstellen, machen bitte den Diagnoseschlüssel unkenntlich und reichen dann diese Ausfertigung beim Prüfungsamt (gern per E-Mail) ein.
- Informationen zum amtsärztlichen Attest:
Gemäß der geltenden Prüfungsordnungen gilt, dass bei Krankheit des/der Prüfungskandidaten/Prüfungskandidatin in Zweifelsfällen die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes verlangt werden kann.
Bitte reichen Sie nur auf ausdrückliche Aufforderung des Prüfungsamtes ein amtsärztliches Gutachten (Attest) ein!
- Was geschieht, wenn Sie an einer Prüfung krankheitsbedingt nicht teilnehmen können:
- Es gilt für Sie automatisch der nächstmögliche Prüfungstermin dieses Moduls/der Modulabschlussprüfung.
- Sie müssen sich für den nächsten Prüfungstermin nicht noch einmal anmelden. Die Anmeldung erfolgt auf Grund der Krankschreibung automatisch durch das Prüfungsamt.
- Nehmen Sie an dem nächsten Prüfungstermin unentschuldigt nicht teil, gilt dies als nicht bestandener Versuch.
- Bei schriftlichen Prüfungsleistungen, wie Hausarbeiten, Essays etc., verschiebt sich der neue Abgabetermin um die Tage der Krankschreibung, welche in die Bearbeitungszeit fallen. Die Prüfungsleistung wird um die Tage der Krankschreibung unterbrochen und darf in diesem Unterbrechungszeitraum auch nicht bearbeitet werden. (Auch in diesem Fall ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) unverzüglich, jedoch spätestens am dritten Werktag, im Prüfungsamt vorzulegen. Der Dozent/Dozentin ist zu informieren.)
- Ihre Prüfungsunfähigkeit wird durch das Prüfungsamt in AlmaWeb für die entsprechende Modulprüfung verbucht (Prüfungen → Modulergebnisse → Modul auswählen → Prüfungen).